Rechtsprechung
   BGH, 11.02.1954 - 3 StR 391/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,901
BGH, 11.02.1954 - 3 StR 391/53 (https://dejure.org/1954,901)
BGH, Entscheidung vom 11.02.1954 - 3 StR 391/53 (https://dejure.org/1954,901)
BGH, Entscheidung vom 11. Februar 1954 - 3 StR 391/53 (https://dejure.org/1954,901)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1954,901) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 5, 364
  • NJW 1954, 808
  • MDR 1954, 371
  • JR 1954, 229
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64

    Behandlung eines Strafurteils eines Gerichts der Sowjetischen Besatzungszone

    Erkenntnisse deutscher Gerichte der sowjetischen Besatzungszone in Strafsachen werden in der Bundesrepublik auch als Urteile inländischer Gerichte angeschen (BGHSt 5/364).

    Das Strafurteil eines Gerichts der SBZ wird in der Bundesrepublik als ein "im Inland" ergangenes Urteil (vgl. § 23 AUG. 3 Nr. 3, aber auch § 25 Abs. 2 Nr. 2, § 244 StGB u.a.) behandelt (BVerfGE 1, 332, 341; 11, 150, 158; 12, 62, 65; BGHSt 5, 364; 7, 53; 15, 72).

    Für § 244 StGB hat das Urteil BGHSt 5, 364 (s. auch BGH VRS 14, 199) es "auf sich beruhen" lassen, ob die in § 2 Abs. 5 RHilfeG angeführten, die Vollstreckung hindernden Ausnahmen "auch der Heranziehung einer Verurteilung als rückfallbegründende Bestrafung entgegenstehen".

  • BGH, 09.05.1956 - IV ZR 201/55

    Anerkennung sowjetzonaler Eheurteile

    Die deutschen Gerichte, auch die Zivil- und Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben bislang einhellig den Standpunkt eingenommen, daß die staats- und völkerrechtliche Einheit Deutschlands auch nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 fortbestehe und auch durch die seitdem erfolgten staatsrechtlichen Änderungen nicht berührt worden sei (BGHZ 4, 62; 7, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; BGHSt 5, 364; 7, 53) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54].

    Dem entspricht es auch, wenn der 3. Strafsenat in der in BGHSt 5, 364 abgedruckten Entscheidung ausgesprochen hat, daß bei der Feststellung der Rückfallvoraussetzungen der §§ 244, 264 StGB die Strafurteile sowjetzonaler Gerichte mitzuberücksichtigen seien.

  • BGH, 09.05.1956 - IV ZR 281/55

    Rechtsmittel

    Die deutschen Gerichte, auch die Zivil- und Strafsenate des Bundesgerichtshofs haben bislang einhellig den Standpunkt eingenommen, daß die Staats- und völkerrechtliche Einheit Deutschlands auch nach dem Zusammenbruch des Jahres 1945 fortbestehe und auch durch die seitdem erfolgten staatsrechtlichen Änderungen nicht berührt worden sei (BGHZ 4, 62; 7, 218 [BGH 25.09.1952 - IV ZR 22/52]; BGHSt 5, 364; 7, 53) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54].

    Dem entspricht es auch, wenn der 3. Strafsenat in der in BGHSt 5, 364 abgedruckten Entscheidung ausgesprochen hat, daß bei der Feststellung der Rückfallsvoraussetzungen der §§ 244, 264 StGB die Strafurteile sowjetzonaler Gerichte mitzuberücksichtigen seien.

  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 58/59

    Erforderlichkeit eines Antrags der Staatsanwaltschaft i.R.d. Wiederaufnahme des

    Es handelt sich um Urteile deutscher Gerichte (BGHSt 5, 364; 7, 53, 55).
  • BGH, 12.12.1957 - 4 StR 590/57

    Rechtsmittel

    Erkenntnisse der deutschen Gerichte der Sowjetzone in Strafsachen werden in der Bundesrepublik als Urteile inländischer Gerichte angesehen und, wenn auch mit gewissen hier nicht Platz greifenden Einschränkungen, anerkannt, so daß gegen ihre Berücksichtigung als rückfallbegründende Bestrafungen im Sinne der §§ 264, 244 StGB im allgemeinen keine Bedenken zu erheben sind (vgl. BGHSt 5, 364, 365) [BGH 11.02.1954 - 3 StR 391/53].
  • BGH, 03.07.1958 - 5 StR 258/58

    Rechtsmittel

    Die Auffassung des Landgerichts entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. BGHSt 5, 364; VRS 14, 199).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht